Preisliste
1. Repetitorien zur Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen |
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Repetitorien | 75 €/h zzgl. USt. * |
2. Juristischer Bereich |
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Führen und Begleiten von Verfahren vor allen Amtsgerichten, außer Familiengerichten | 150 €/h |
Erarbeiten von Repliken, Zuarbeit für Kanzleien | 150 €/h |
Materiell-rechtliche Recherchetätigkeiten | 150 €/h |
Erstellen von Gutachten | 150 €/h |
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle | 150 €/h |
Erstellen von Schuldenbereinigungsplänen, Begleitung im außergerichlichen Einigungsverfahren; Mediation | 200 €/h |
Führen von Rechtsbehelfsverfahren | 150 €/h |
Führen von Kostenfestsetzungsverfahren | 150 €/h |
Führen von Mahnverfahren inklusive Übergang ins streitige Verfahren | 150 €/h |
Schulung im Bereich Zwangsvollstreckung, Gebührenabrechnung, Mahnverfahren, RA-Micro, Büroorganisation | 200 €/h |
3. Unternehmensbereich |
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Forderungsmanagement | 150 €/h |
Führen von Mahnverfahren | 150 €/h |
Führen von Klageverfahren vor allen Amtsgerichten, außer Familiengerichten | 150 €/h |
Unternehmensberatung, Erstellen von Gutachten zur Unternehmensoptimierung | 200 €/h |
Schulung im Bereich Büroorganisation | 200 €/h |
Schulung im Bereich Controlling | 200 €/h |
Vorbereitende Buchhaltung | 150 €/h |
4. Steuerbüro-Bereich |
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Erstellen von Jahresabschlüssen und Prüfberichten | 200 €/h |
Buchhaltung SKR03, DATEV | 150 €/h |
Werden Leistungen mit unterschiedlichen Stundenverrechnungssätzen beauftragt, gilt ein Pauschalsatz nach dem höheren Stundenverrechnungssatz.
Jede angefangene Viertelstunde wird als Stunde berechnet.
Alle Tätigkeiten und Leistungen, die über drei Monate hinausgehen, gelten als Dauerschuldverhältnisse. Im Rahmen dessen beträgt die abzurechnende Mindestarbeitszeit 30 Stunden pro Monat, auch, wenn die tatsächliche Arbeitszeit darunterliegt. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Sollte die Kündigung einen Zeitraum von beauftragten Zeiten betreffen, werden die Stunden für diesen Zeitraum auch dann berechnet, wenn in diesem Zeitraum Leistungen wegen Freistellung nicht mehr erbracht werden.
Alle Stundenverrechnungssätze sind Nettopreise.
Stand: Januar 2024
* Die unten stehenden Erläuterungen gelten nicht für die Repetitorien, sondern ausschließlich für die Dienstleistungen für Rechtsanwälte und Unternehmen.